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Integration und Inklusion

Jedes Kind hat spezifische Voraussetzungen für seine Entwicklung und die Entfaltung seiner Potenziale.

Kinder aus Familien unterschiedlicher Herkunft mit verschiedenen Familientraditionen, Kinder mit und Kinder ohne Behinderung, Kinder aus armen oder reichen Milieus, geliebte oder weniger geliebte Kinder stellen für Erzieher/-innen vielfältige pädagogische Herausforderungen dar.

Es ist möglich, allen Kindern gleich gerecht zu werden, wenn bei unterschiedlichen individuellen, chancen-und bildungsgerechte Erziehungs-, Betreuungs-und Bildungsangeboten berücksichtig werden, dass gerecht nicht dasselbe wie „gleich“ ist.

Kinder brauchen mal mehr, mal weniger Zuwendung, Nähe oder Anregung. Über viele Beobachtungen von unterschiedlichen Erzieher/-innen, aus verschiedenen Bereichen können die Fachkräfte die Kompetenzen, Talente und Besonderheiten eines jeden Kindes sehen, respektieren und entsprechend fördern. Durch Austausch der Fachkräfte untereinander gelingt ein Perspektivenwechsel auf die Ressourcen der Kinder und diese können ihre eigenen Stärken realisieren und im eigenen Tempo ausbauen.

Das erfordert vom pädagogischen Fachpersonal eine Atmosphäre und Umgebung zu schaffen, in der dies den Kindern gelingt. Es werden zum Beispiel, Sprechanlässe für ein Kind geschaffen, das gerade zu sprechen beginnt. Daher braucht eine Kita genügend und unterschiedliches Fachpersonal, die Kindern helfen, ihre Fähigkeiten und Talente zu entwickeln.

Um dies gut gelingen zu lassen, ist es bei verschiedenen Kindern, z.B. mit einer Behinderung, sozial-emotionalen Defiziten oder sprachlichen Verzögerungen sinnvoll eine Integration, beim Kreis Bergstraße einzureichen.

Dies kann vom Kinderarzt, der Frühförderstelle oder der Kita, in Absprache mit den Eltern geschehen. Der Antrag wird von der Kita und unterstützt von den Eltern ausgefüllt, der Antrag beinhaltet, wenn vorhanden, Berichte von Ärzten, Therapeuten, sowie eine Stellungnahme der Kita und Eltern, und wird an das Jugendamt Kreis Bergstraße „Integrationsstelle“ weitergeleitet. Von dort kommt eine Einladung zum Kennenlernen des Kindes und der Eltern.

Ist der Integrationsantrag genehmigt, verringert sich dadurch die Gruppengröße und der Personalschlüssel erhöht sich, damit das Kind unterstützend gefördert werden kann. Der regelmäßige Besuch des Kindergartens ist nötig, um eine vertraute und stabile Beziehung aufzubauen. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern, auch mit Therapeuten (runder Tisch) und der Austausch von Berichten, finden dann mit den Erziehern/-innen statt.

Inklusionspädagogische Interventionen zielen darauf ab, jedem Kind in der Gruppe Verlässlichkeit und Orientierung zu bieten, seine Teilhabe an Aktivitäten zu sichern und seine Lern-und Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Gleichaltrigen-Kontakte, Bindung und Beziehung sowie eine Entwicklungsförderung durch Individualisierung in sozialer Eingebundenheit entstehen.           

 (Zusammengefasst von Christine Fischer, April 2020)

 


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