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Kirchenvorstand beschließt neue Regelungen für die Auferstehungskirche

Kein 2G in der Auferstehungsgemeinde, aber klare Impfempfehlung

Kein 2G in der Auferstehungsgemeinde, aber klare Impfempfehlung

Der neue Kirchenvorstand beschließt folgende neue Regelungen für die Auferstehungskirche: Es besteht für Gottesdienste wie für alle weiteren Veranstaltungen eine Obergrenze von insgesamt max. 80 Personen im Innenraum der Auferstehungskirche. Für Gottesdienste ist weiterhin kein Negativnachweis erforderlich. Für Konzerte und Veranstaltungen gilt 3G.

Auch der Bonhoeffersaal darf wieder von bis zu 24 Personen genutzt und auch gemietet werden. Das Kirchencafe wird demnächst wieder öffnen. Hierbei bzw. für die Nutzung des Bonhoeffersaals gilt ein 3G-Nachweis!

Der Kirchenvorstand empfiehlt seinen Gemeindegliedern und Gottesdienstbesucherinnen und –besuchern aus fester Überzeugung eine Corona-Impfung (sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen) und setzt bei seinen Besucherinnen und Besuchern auf eigenverantwortliches Handeln zum Eigenschutz und Schutz anderer!


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